Größten Wert lege ich auf Qualität. Daher bin ich bestrebt, Ihnen eine für Sie optimale Behandlung anzubieten. Dafür ist mein genaues Zuhören und die Erstellung eines individuellen Befundes zu Anfang der Behandlung unerlässlich.

Jede Bewegungseinschränkung und jeder Schmerz hat seine Ursache, die gefunden werden kann und damit behandelbar wird. Die Bedürfnisse Ihres Körpers geben mir die Orientierung und führen mich.

Zu einer guten Behandlung gehört deshalb für mich ausreichend Zeit. Diese Zeit nehme ich mir gerne, denn ich möchte, dass Sie mit einer Gesundheitsverbesserung und einem guten Gefühl meine Praxis verlassen.

sektoraler Heilpraktiker

SEKTORALER HEILPRAKTIKER 

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker (Physiotherapie) oder "Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie" ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten erwerben können. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.  

Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker (Physiotherapie) Ihnen als Patient? 

Für Sie als Patient bietet sich nun die Möglichkeit, direkt den Weg zu Ihrem Physiotherapeuten des Vertrauens zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren. Dies macht den vorherigen Weg zur und in die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für den Patienten unumgänglich.

 Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich. 

Wer bezahlt die Behandlung?

 Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelden Arzt.

Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich ein weiterer großer Vorteil. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. 

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten  ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse !